Einreise

Kinder, egal welchen Alters, benötigen eigene Reisedokumente und Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr akzeptiert!

 

Wichtige Information zur Einreise mit minderjährigen Kindern!

Journalisten benötigen ein Visum zur Arbeitserlaubnis. Weitere Auskünfte über Einreisebestimmungen erteilen die Botschaften der Republik Namibia in Deutschland und Österreich.

 

Für Touristen nachfolgend genannter Länder besteht keine Visumspflicht. Der Reisepass muss lediglich eine Gültigkeit von sechs Monaten über das Rückreisedatum hinaus haben.


Folgende Länder benötigen für die Einreise nach Namibia KEIN Visum
(Quelle: Botschaft von Namibia in Berlin)

 

Angola, Armenia, Australia, Austria, Azerbaijan

Belarus, Belgium, Botswana, Brazil

Canada, Cuba

Denmark

Finland, France

Georgia, Germany

Iceland, Ireland, Italy

Japan

Kazakhstan, Kenya, Kyrgyzstan

Lesotho, Lichtenstein, Luxemburg

Malaysia, Macau, Malawi, Moldova, Mozambique

New Zeeland, Netherlands, Norway

Polen, Portugal

Russia

South Africa, Singapore, Spain, Swaziland, Sweden, Switzerland

Tajikistan, Tanzania

Ukraine, United Kingdom, United States of America, Uzbekistan

Zambia, Zimbabwe

 

Wichtige Information zur Einreise!

Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage pro Kalenderjahr nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage pro Kalenderjahr) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.

 

Es wird darauf hingewiesen,  dass die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.

 

In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss:

 

Botschaft der Republik Namibia
Reichsstraße 17 
14052 Berlin
Tel.: 030 / 25 40 95 0
Fax: 030 / 25 40 95 55
www.namibia-botschaft.de

 

Die Gültigkeit des Visum wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhoek, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr).

 

Quelle: Auswärtiges Amt BRD

Immer aktuelle Bestimmungen finden Sie beim Auswärtigen Amt

 

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