"Airlines prüfen beim Check-in mittlerweile die Internationale Geburtsurkunde der Minderjährigen Passagiere“
Es ist sehr wichtig dieses Dokument mitzuführen sonst könnte der Transport verweigert werden.
Es ist derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder, die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen
neben dem Reisepass eine ungekürzte Internationale Geburtsurkunde (englisch) vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher
bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden, bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.
Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der
für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung. (Stand dieser Information: Juli 2018)
Visa- und Konsularabteilung / Visa and Consular department
Botschaft der Republik Namibia / Embassy of the Republic of Namibia
Reichsstr. 17
14052 Berlin
Tel.: +4930-25409532
Bitte halten Sie die erforderlichen Dokumente auf Reisen mit Kindern bereit,
um im Falle der Kontrolle bei der Ein-und oder Ausreise gewappnet zu sein.
Die Dokumente müssen in Englischer Sprache lesbar sein.
Einreise minderjähriger Kinder in Begleitung beider Elternteile
• Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass
• Ungekürzte internationale Geburtsurkunde in Englisch, aus der beide Elternteile des
Kindes ersichtlich sind.
• Kopie der Flugtickets, Hin und Rückflug.
• Der Reiseplan der Urlaubsreise.
• Reisepässe müssen 6 Monate ab Ausreise aus Namibia noch gültig sein.
• Keine schlecht lesbaren oder verknitterte Dokumente verwenden.
• Mindestens 4 freie Seiten in den Reisepässen sicherstellen.
Einreise minderjähriger Kinder in Begleitung nur eines Elternteiles
• Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass
• Einverständnis Erklärung des nicht mitreisenden Elternteils (in Englisch), mit
Kontaktdaten.
• Eine Beglaubigte Kopie des Reisepasses des nicht mitreisenden Elternteils.
• Ungekürzte internationale Geburtsurkunde in Englisch, aus der beide Elternteile des
Kindes ersichtlich sind.
• Kopie der Flugtickets, Hin und Rückflug.
• Der Reiseplan der Urlaubsreise.
• Reisepässe müssen 6 Monate ab Ausreise aus Namibia noch gültig sein.
• Keine schlecht lesbaren oder verknitterte Dokumente verwenden.
• Mindestens 4 freie Seiten in den Reisepässen sicherstellen.
Einreise minderjähriger Kinder ohne Begleitung der Elternteile
• Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass
• Beglaubigt Einverständnis Erklärung beider Elternteile (in Englisch), und wer mit dem Kind reist, und die Kontaktdaten der Eltern.
• Ungekürzte internationale Geburtsurkunde in Englisch, aus der beide Elternteile des
Kindes ersichtlich sind.
• Eine Beglaubigte Kopie der Reisepässe beider nicht mitreisender Elternteile.
• Welche Person mit den Kindern die Reise durchführt, muss dokumentiert sein mit
Beglaubigter Reisepasskopie.
• Bei Adoptivkindern die entsprechende Urkunde zu den Adoptiv-Eltern.
• Der Reiseplan der Urlaubsreise.
• Kopie der Flugtickets, Hin und Rückflug.
• Reisepässe müssen 6 Monate ab Ausreise aus Namibia noch gültig sein.
• Keine schlecht lesbaren oder verknitterte Dokumente verwenden.
• Mindestens 4 freie Seiten in den Reisepässen sicherstellen.
Die Beglaubigungen müssen nicht bei einem Notar erfolgen, Beglaubigung durch Gemeindebehörde ist ausreichend.
Die Unterlagen müssen nicht vorher an Konsulate / Botschaften gesandt werden.
Diese Information ist „ohne Gewähr“ auf Vollständigkeit.
Bitte besuchen Sie auch die Seite vom Deutschen Auswärtigen Amt, hier finden Sie aktuelle Informationen zur Einreise nach Namibia mit Kindern.
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/NamibiaSicherheit.html